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Gehalt und Arbeitnehmervorteile im Beruf

Wir verraten dir, welche Faktoren auf dein Gehalt wirken, was geldwerte Vorteile sind und inwiefern sie dir vielleicht mehr nützen können als eine Gehaltserhöhung.

Junge Arbeitnehmerin schüttelt nach Gehaltsverhandlung die Hand ihrer Vorgesetzten

Gehaltsfaktoren: Diese Faktoren beeinflussen dein Gehalt

Wenn du Gehälter in Stellenausschreibungen miteinander vergleichst, wird dir auffallen, dass diese für vergleichbare Jobs unterschiedlich ausfallen. Ebenso kann es sein, dass deine ehemaligen Kommilitoninnen und Kommilitonen in derselben Berufsgruppe arbeiten wie du und ihr trotzdem unterschiedlich viel verdient. Das liegt daran, dass verschiedene Faktoren dein Gehalt bestimmen.

Zu den wichtigsten Gehaltsfaktoren gehören:

  • Der Standort deines Unternehmens

    Der Standort deines Unternehmens prägt die Höhe deines Einkommens, da Gehälter je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können:

    Bundesland / Lage Bruttojahresgehalt (Mediangehälter*)
    Nordrhein-Westfalen (Westen) 44.000 Euro
    Sachsen (Osten) 38.000 Euro
    Baden-Württemberg (Süden) 47.000 Euro
    Schleswig-Holstein (Norden) 40.250 Euro

    Laut dem StepStone Gehaltsreport 2024 gibt es beim deutschlandweiten Vergleich der Mediangehälter* (bedeutet Mittelwert) deutliche Abstufungen zwischen West- und Ostdeutschland (in NRW liegt der Mittelwert bei 44.000 Euro, in Sachsen bei 38.000 Euro pro Jahr). Auch fallen die Gehälter im Süden durchschnittlich höher aus als im Norden (das Mediangehalt der Baden-Württemberger liegt bei 47.000 Euro, in Schleswig-Holstein bei 40.250 Euro). Eine Ausnahme von der Regel stellt Hamburg als ein Topverdiener-Bundesland mit 49.750 Euro pro Jahr dar, was daran liegt, dass Hamburg viele große Konzerne beheimatet, die Spitzengehälter anbieten. Allerdings ist das Leben in Hamburg durchschnittlich teurer als anderorts, damit relativiert sich der Gehaltsunterschied wieder.

  • Die Unternehmensgröße

    Die Größe deines Unternehmens hat ebenso große Auswirkungen auf dein Gehalt wie der Standort:

    Unternehmensgröße Bruttojahresgehalt (Mediangehälter)
    > 5.000 Angestellte 53.500 Euro
    50 – 500 Angestellte45.000 Euro
    < 50 Mitarbeiter38.500 Euro

    Laut dem StepStone Gehaltsreport 2024 verdienen Angestellte in Unternehmen mit mehr als 5.000 Angestellten ein Mediangehalt von 53.000 Euro pro Jahr. Kleinstbestriebe mit maximal 50 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern vergüten mit einem Jahresgehalt von 38.000 Euro. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben mit mehr als 50 und maximal 500 Angestellten liegt der Mittelwert bei 45.000 Euro.

  • Die Branche, in der du arbeitest

    Du kannst für dieselbe Jobposition je nach Branche unterschiedlich vergütet werden. Bei Angestellten der Pharmaindustire Branche liegt das Mediangehalt 61.542 Euro pro Jahr, im Versicherungswesen liegt es bei 56.000 Euro. Der Gehaltsieger ist im Jahr 2024 übrigens das Bankwesen: Hier verdienen Arbeitnehmer/innen ein Gehalt von 63.250 Euro pro Jahr.

  • Deine Berufserfahrung

    Deine Berufserfahrung ist ein Gehaltsfaktor, den du selbst bedingt beeinflussen kannst. Schon beim Einstiegsgehalt hast du eine gute Verhandlungsbasis, wenn du während des Studiums relevante Praxiserfahrungen in deinem Berufsfeld gesammelt hast, beispielsweise im Rahmen von:

    • Praktika
    • Praxissemestern und Praxisphasen im dualen Studium
    • Studijobs, Minijobs, Ferienjobs
    • studentischen Projektarbeiten

    Sofern es sich um berufsrelevante Tätigkeiten handelt, kannst du diese deiner Berufserfahrung hinzurechnen. Zudem besteht deine nachweisliche Berufserfahrung nicht nur in der Dauer deiner Berufstätigkeit: Du kannst Berufserfahrung durch eine steile Lernkurve, eine schnelle Qualifizierung für komplexe Aufgaben und sehr gute Leistungen unter Beweis stellen. Diese Erfolge (vor allem solche, die nachweislich Gewinne für dein Unternehmen erzielen) sind aussagekräftiger als die Anzahl der Jahre, die du im Beruf verbringst und liefern eine gute Verhandlungsbasis im Gehaltsgespräch. Je nach Unternehmen und in erster Linie im Öffentlichen Dienst gibt es jedoch keinen Verhandlungsspielraum: Wenn deine nächste Gehaltsstufe an die Dauer deiner Berufstätigkeit geknüpft ist, musst du die vorgegebene Dauer an Berufserfahrung tatsächlich vorweisen.

  • Deine Position im Unternehmen

    Wenn dein Job komplexer ist als eine Stelle für Berufseinsteiger/innen oder du direkt verantwortlich für ein Projekt bist, sollte sich das auch in deinem Gehalt widerspiegeln. Das gleiche gilt, wenn du Personalverantwortung übernimmst.

  • Dein Verhandlungsgeschick

    Verhandlungsgeschick ist bei der Gehaltsfrage ausschlaggebend, denn Arbeitgeber/innen werden dir wahrscheinlich nicht proaktiv dein gewünschtes Gehalt bzw. die Erhöhung anbieten. Du hast bessere Chancen dein Wunschgehalt auszuhandeln, wenn du dir über deine Kompetenzen und deinen Wert für das Unternehmen bewusst bist. Beides musst du mit konkreten Beispielen (Beitrag zum Unternehmenserfolg, Verantwortung für besondere Aufgaben, Berufserfahrung) belegen können.

*Was ist das Mediangehalt?

Das Mediangehalt bzw. der Medianwert ist der genaue Mittelwert aller Gehaltsangaben, die als Datenbasis des Gehaltsreports dienen. Es gibt genau gleich viele Gehälter, die unter und über dem Mediangehalt liegen. Der Durchschnittswert hingegen wird errechnet, indem alle Werte addiert werden und die Summe durch die Anzahl aller Datensätze geteilt wird. Der Durchschnittswert kann durch extrem hohe oder extrem niedrige Werte beeinflusst werden und damit die Einschätzung deines realistischen Gehalts erschweren.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Lohn?

In Stellenausschreibungen werden Gehaltsangaben als Bruttolohn (meistens als Bruttojahresgehalt) angegeben. Das Bruttogehalt beinhaltet allerdings noch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben sowie die Lohnsteuer.

Nach den Abzügen der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer bleibt dein Nettogehalt übrig. „Netto“ steht für den bereinigten Wert. Beim Nettogehalt handelt es sich um den Betrag, der auf dein Konto überwiesen wird. Um Netto- und Bruttolohn zu unterscheiden, dient dir der Merksatz: Netto ist ein Teil des Brutto (oder auch: Dein Bruttolohn abzüglich der Sozialabgaben und Steuer ergibt deinen Nettolohn).

Als fest angestellte/r Arbeitnehmer/in und wenn du gesetzlich krankenversichert bist, zahlst du folgende Abgaben:

  • Sozialversicherungsbeiträge
    • Krankenversicherung (14,6 Prozent deines Bruttoeinkommens),
    • Arbeitslosenversicherung (2,4 Prozent deines Bruttoeinkommens),
    • Rentenversicherung (18,6 Prozent deines Bruttoeinkommens) und
    • Pflegeversicherung (3,4 Prozent bzw. 4 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren 4).

    (Stand: 2024)

  • Steuerabzüge angestellter Arbeitnehmer/innen
    • Lohnsteuer (Die Höhe deiner Abgaben orientiert sich an deinem Einkommen: Je nach Gehalt bezahlst du zwischen 14 Prozent und der sogenannten Reichensteuer von 45 Prozent.)
    • Kirchensteuer zahlst du als Mitglied einer Religionsgemeinschaft. Die Höhe hängt von deinem Gehalt und dem Bundesland ab, in dem du arbeitest, in den meisten Bundesländern liegt sie bei 9 Prozent der Einkommenssteuer.
    • Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) zahlen seit 2021 nur noch Gutverdiener ab einer Einkommenssteuer von mehr als 16.956 pro Jahr.

    Die Höhe deiner Steuerabzüge wird neben der Höhe deines Einkommens durch deine Steuerklasse* bestimmt. Denn: Je nach Steuerklasse unterscheidet sich der Freibetrag deines zu versteuernden Einkommens.

Du willst wissen, wie hoch dein Nettolohn ausfällt? Mit dem Brutto/Netto-Rechner ist das ganz einfach, denn dieser berücksichtigt deine Steuerklasse, deine Art der Krankenversicherung und das Bundesland, in dem du arbeitest.

Wie setzt sich heutzutage das Gehalt zusammen?

Dein Gehalt (Arbeitsentgelt) entspricht deinem Bruttogehalt, sofern du mit deinem/r Arbeitgeber/in keine weiteren Vereinbarungen getroffen hast. Neben diesem festen Grundgehalt bieten immer mehr Firmen ihren Angestellten zusätzliche Gehaltsbestandteile an. Die Gehaltsbestandteile können finanzielle, materielle oder nichtmaterielle Zusatzleistungen sein.

Finanzielle Zusatzleistungen als Gehaltsbestandteile

Finanzielle Zusatzleistungen sind Zahlungen, die du zusätzlich zu deinem Grundgehalt erhältst. Das können jährliche, quartalsweise oder monatliche Zahlungen sein. In diese Kategorie fallen das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Eine weitere gängige Art der Zusatzauszahlung ist die Bonuszahlung/Prämie. Boni sind oft an persönliche Arbeitsziele geknüpft. Je nach Beruf (häufig im Vertrieb) ist der Arbeitsbonus nicht gedeckelt und kann theoretisch höher ausfallen als dein Grundgehalt.

Vermögenswirksame Leistungen (VwL) sind freiwillige Zahlungen deines Unternehmens zu deinen vermögenwirksamen Anlagen (wie ein Fond, ein Bausparvertrag, eine private Altersvorsorge o. ä.). Dein/e Arbeitgeber/in kann bis zu 40 Euro pro Monat zu deinen VwL zuzahlen. Diese finanzielle Zusatzleistung landet nicht auf deinem Konto, sondern wird direkt in deine Anlage eingezahlt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Arbeitgeber/innen müssen ihren Angestellten anbieten, Teile ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden und sind dazu verpflichtet, diese mit 15 Prozent zu bezuschussen (Stand: 2022). Viele Unternehmen bezuschussen deine bAV mit mehr als 15 Prozent. Die Anlageform bestimmt in der Regel der/die Arbeitgeber/in.

Geldwerte Vorteile als Gehaltsbestandteile: Corporate Benefits

Geldwerte Vorteile sind Leistungen, die du zusätzlich zu deinem Lohn erhältst, allerdings werden sie nicht bar ausgezahlt. Du erhältst sie entweder in Form eines Sachbezugs oder einer Sachleistung. Wortwörtlich besteht der geldwerte Vorteil in der Summe, die Angestellte zuzahlen müssten, um die jeweilige Sachleistung eigenständig zu finanzieren. Durch einen geldwerten Vorteil sparst du also Geld und dir bleibt je nachdem sogar mehr Geld übrig als durch eine Gehaltserhöhung.

Einige geldwerte Vorteile werden laut §8 des Einkommensteuergesetzes als Einnahme gewertet und sind daher steuerpflichtig. Aber keine Panik, denn dies gilt nur, wenn die Leistung den Freibetrag für geldwerte Vorteile übersteigt.

Zu den steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen zählen beispielweise:

  • Firmenwagen (wenn du den Wagen auch für private Zwecke nutzt, musst du ihn als geldwerten Vorteil versteuern)
  • Fahrtkostenzuschüsse bzw. Kilometergeld für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Dienstwohnung

Immer steuerfrei sind:

  • IT-Ausstattung, sofern sie für die Arbeit geliehen sind
  • Kinderbetreuungszuschuss bei nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen
  • Zuschuss zu Umzugskosten, sofern der Umzug berufsbedingt ist
  • kostenlos zur Verfügung gestellte Parkplätze
  • eine gut ausgestattete Küche im Unternehmen mit Kaffee, Getränken, Obst und Snacks

Steuerfrei, sofern die jeweiligen Freibeträge bzw. Freigrenzen nicht übertreten werden, sind:

  • Gutscheine bzw. Gutscheinkarten, die vom Unternehmen mit bis zu 50 Euro monatlich aufgeladen werden und bei verschiedenen teilnehmenden Geschäften eingelöst werden können. Mit diesen 50 Euro können Arbeitgeber auch Jobtickets oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen.
  • Gesundheitsförderung: Unternehmen können bis zu 600 Euro (pro Person und Jahr) steuerfrei in die Gesundheitsförderung bzw. verhaltensbezogene Prävention (Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken) ihrer Angestellten investieren.
  • Personalrabatte auf Produkte oder Dienstleistungen, die das Unternehmen normalerweise an Dritte verkauft (der Rabattfreibetrag liegt bei 1.080 Euro pro Jahr).

Sachleistungen und Bezüge, bei denen der Nutzen für das Unternehmen überwiegt, werden nicht als geldwerte Leistungen gewertet und sind für den/die Arbeitnehmer/in immer steuerfrei. Hierzu zählt unter anderem die berufliche Weiterbildung.

Bärtiger Mann mit Brille sitzt im Homeoffice am Schreibtisch und hört Musik auf Kopfhörern.

Weiterbildung im Job

Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, die freiwillige berufliche Weiterbildung von Angestellten zu finanzieren (wenn dein Unternehmen eine Weiterbildung anordnet, muss es natürlich die Kosten tragen). Viele Firmen übernehmen jedoch die Kosten oder Kostenanteile für eine freiwillige Weiterbildung, um in die Arbeitsqualität ihrer Mitarbeiter/innen zu investieren. Je nach Umfang und Preis einer Weiterbildung knüpfen Unternehmen die Kostenübernahme gegebenenfalls an Bedingungen, wie beispielsweise deine Bindung an das Unternehmen für einige Jahre. Solltest du das Unternehmen dann vorzeitig verlassen, kann es die Kosten für die Weiterbildung von dir zurückverlangen. Solche Vereinbarungen klärst du mit deinen Vorgesetzten vor Antritt der Weiterbildung. Die Bedingungen werden vertraglich festgehalten.

Neben dem Gehalt ist die Work-Life-Balance ein wichtiger Faktor für die Jobwahl. Sind dir eine flexible Arbeitszeiteinteilung und Urlaubstage genauso wichtig wie ein stimmiges Gehalt oder materielle Benefits? Dann informiere dich über folgende Mitarbeitervorteile:

Weitere Benefits (nichtmaterielle Mitarbeitervorteile)

Abgesehen von finanziellen und materiellen Zusatzleistungen können Unternehmen ihren Angestellten nichtmaterielle Mitarbeitervorteile anbieten.

Zu diesen Benefits zählen:

  • Flexible Arbeitszeit (auch Gleitzeit) bedeutet, dass du dir deine Arbeitszeiten im Laufe des Tages oder der Woche frei einteilen kannst, sofern du dein Soll an Arbeitsstunden erfüllst. In diesem Fall musst du lediglich die Kernarbeitszeiten des Unternehmens oder deiner Abteilung einhalten (beispielsweise 10 bis 15 Uhr), damit du innerhalb dieses Zeitrahmens für Kolleginnen und Kollegen erreichbar bist.
  • Einige Unternehmen setzen auf Vertrauensarbeitszeit. Bei der Vertrauensarbeitszeit ist es wichtig, dass du deine Arbeitsziele erreichst. Du bist auf „Vertrauensbasis“ dafür zuständig, deine Arbeitsstunden zu überblicken und auf dein monatliches Soll zu kommen.
  • Unternehmen können Angestellten freiwillig Homeoffice zugestehen, sofern gewährleitet ist, dass im Homeoffice arbeitsrechtliche Vorgaben (Arbeitssicherheit, Datenschutz) eingehalten werden. Vereinbarst du die Option auf Mobile Office, kannst du von überall arbeiten.

Zusätzliche Urlaubstage

Angestellte, die an fünf Tagen pro Woche arbeiten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage bezahlten Urlaub im Jahr (allerdings gewähren die meisten Unternehmen ca. 28 Urlaubstage. Du solltest dir genau überlegen, ob du bei einer Firma einsteigen willst, die dir nur das gesetzliche Mindestmaß an Urlaub gewährt.). Dein Unternehmen kann dir natürlich zusätzliche Urlaubstage zugestehen: Entweder erhältst du eine höhere Anzahl an Urlaubstagen, über die du frei verfügen kannst, oder die Tage sind an ein festes Datum (beispielsweise den 24. Dezember) gebunden. Fällt ein solcher Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erhältst du keinen zusätzlichen beweglichen Urlaubstag.

Sabbatical

Ein Sabbatical (auch Sabbatjahr oder Auszeit) ist ein zusätzlicher Sonderurlaub bzw. eine Freistellung für einen mit deinem Unternehmen abgestimmten Zeitraum. Sabbaticals können einen Monat oder sogar ein Jahr dauern. Ob und in welcher Höhe du während deines Sabbaticals Gehalt beziehst, hängt vom Realisierungsmodell ab, auf das du dich mit deinem Unternehmen einigst.

Gängige Modelle sind:

  • Arbeitszeitkonto (auch Langzeitarbeitskonto): Du sammelst über mehrere Wochen bis hin zu mehreren Jahren Überstunden sowie nicht verbrauchte Urlaubstage auf einem Arbeitszeitkonto an. Schließlich löst du diese zu einem festgelegten Zeitpunkt als Sabbatical ein.
  • Unbezahlter Sonderurlaub: Du verzichtest auf die Entgeltfortzahlung sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die du dann selbst übernehmen musst.
  • Teilzeitmodelle und Lohnverzicht: Du arbeitest beispielsweise 40 Stunden pro Woche und lässt dir nur 20 oder 30 Stunden auszahlen. Das angesparte Guthaben dient als Entgeltfortzahlung während des Sabbaticals.

Sofern du nicht im Öffentlichen Dienst arbeitest, hast du keinen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung zwecks Sabbatical. Da es keine rechtlichen Vorgaben zum Sabbatical gibt, kannst du mit deinem/r Arbeitgeber/in individuelle Vereinbarungen zur Laufzeit und Entgeltregelung treffen. Diese solltest du unbedingt vertraglich festhalten lassen.

Achte darauf, dass deine Ansprüche auf Zusatzleistungen, Sachbezüge, die Anzahl der Urlaubstage, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten in deinem Arbeitsvertrag vermerkt werden.

Ist mein Gehalt verhandelbar, wenn ich einen Tarifvertrag habe?

Im Öffentlichen Dienst sowie in tarifgebundenen Unternehmen sind Gehälter ebenso wie Rechte und Pflichten der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen im Tarifvertrag geregelt. Da deine Arbeitsbedingungen sowie dein Gehalt in deinem Tarifvertrag festgehalten werden, kannst du, zumindest im Öffentlichen Dienst, nicht über deinen Lohn verhandeln.

Ein Vorteil von Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst ist, dass dein Gehalt entsprechend deiner jeweiligen Entgeltgruppe automatisch angepasst wird. Deine Entgeltgruppe wird wiederum regelmäßig neu eingestuft. Dabei werden deine vorausgehende Qualifikation, Arbeitserfahrung und Berufszugehörigkeit berücksichtigt. Das bedeutet aber auch, dass du zwischen den vorgesehenen Gehaltsstufen keine individuelle oder vorzeitige Gehalterhöhung bekommst. Das gilt für alle Angestellten im Öffentlichen Dienst (wie beispielsweise Lehrer/in oder Polizist/in).

Arbeitest du nicht im Öffentlichen Dienst, aber in einem tarifgebundenen Betrieb, wirst du ebenfalls in eine Entgeltgruppe eingestuft, die dein Mindestgehalt sichert. Du kannst allerdings ein übertarifliches Gehalt aushandeln. Arbeitgeber/innen können sich jedoch auf den jeweiligen Tarif berufen und von individuellen Verhandlungen absehen.

Wann ist ein Unternehmen tarifgebunden?

Ein Unternehmen ist tarifgebunden, wenn es einem Arbeitgeberverband (Zusammenschluss von Arbeitgeber/innen) angehört und dieser mit der Gewerkschaft (Interessensvertretung angestellter Arbeiternehmer/innen) einen Tarifvertrag abschließt. Tarifverträge können je nach Beruf und Branche entweder auf Landes- oder auf kommunaler Ebene, aber auch auf Betriebsebene geschlossen werden.

Junge Arbeitnehmerin schüttelt die Hand ihrer Vorgesetzten.

Tipps für das Gehaltsgespräch

Du bewirbst dich auf eine Stelle und willst dein Wunschgehalt aushandeln oder du bist mit deinem derzeitigen Gehalt unzufrieden? Dann kommst du nicht am Gehaltsgespräch vorbei. Mit diesen Tipps gehst du gut gerüstet in die Gehaltsverhandlung:

  • Ermittle deinen Marktwert

    Recherchiere, wie viel du mit deiner Berufserfahrung und Qualifikation im jeweiligen Beruf verdienen kannst. Hierzu kannst du Online-Gehaltsplaner (z. B. den StepStone Gehaltsplaner) nutzen oder dich am Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit orientieren. Sprich auch mit Freunden, Bekannten und ehemaligen Kolleginnen/Kollegen, die in diesem Berufsfeld arbeiten.

  • Setze dir ein Gehaltsziel

    Dein Gehaltswunsch muss konkret sein, überlege dir also keine Gehaltsspanne. Durch das Nennen einer konkreten Summe zeigst du, dass du recherchiert hast und weißt, wie viel du fordern kannst. Wenn du bereits im Job bist und eine Erhöhung anstrebst, ist es komplizierter: Deine Gehaltssprünge müssen deiner beruflichen Entwicklung im Unternehmen entsprechen. In der Regel sind Gehaltsanpassungen von zwei bis fünf Prozent realistisch. Bei besonders guten Leistungen und neu erworbenen Qualifikationen kannst du eine höhere Anpassung (bis zehn Prozent) fordern. Eine Erhöhung von mehr als zehn Prozent kannst du in der Regel erst bei einer Beförderung erwarten.

  • Begründe deine Forderung

    Gute Gründe für eine Gehaltserhöhung sind, wie bereits im vorherigen Punkt genannt, berufliche Erfolge (z. B. positive Projektabschlüsse), die Übernahme von neuen Aufgaben, mehr Verantwortung sowie die Aneignung neuer Qualifikationen. Deinen Wunsch nach einem höheren Gehalt solltest du immer mit deinem Nutzen für dein Unternehmen begründen und nicht mit privaten Bedürfnissen.

  • Sei gut vorbereitet

    Arbeitgeber/innen sind routiniert in Gehaltsverhandlungen, für dich ist das Gespräch Neuland und verunsichert dich vielleicht. Wirke der Nervosität mit guter Planung entgegen: Notiere deine Argumente für die Gehaltserhöhung und bringe sie in eine sinnvolle Reihenfolge (nenne dein schlagkräftigstes Argument nicht direkt zu Beginn). Probe das Gespräch mit Freunden oder Familienmitgliedern. Gesprächssimulationen können noch bestehende Schwächen in deiner Argumentation entlarven und dir Sprechroutine verleihen.

  • Warte auf den passenden Zeitpunkt

    Ist die Auftragslage günstig und dein/e Chef/in gut gelaunt? Dann sind die Aussichten auf eine positive Verhandlung besser als mit gestressten Vorgesetzten oder bei einer kritischen Wirtschaftslage. Du solltest deine/n Chef/in um einen gesonderten Termin bitten, damit er/sie sich auf das Gespräch vorbereiten kann. Eine Anfrage zwischen Tür und Angel ist auch für deine Vorgesetzten unangenehm und führt eher zu einer defensiven Antwort.

  • Nach dem Gespräch: Nimm dir Bedenkzeit

    Das Gespräch ist nicht nach deinen Vorstellungen verlaufen? Dann nimm dir etwas Zeit und Abstand, um über das Gespräch und das Ergebnis nachzudenken. Lass dich nicht zu einem Ja drängen, wenn du unzufrieden mit dem Gehaltsangebot bist, sondern bitte im Zweifelsfall um ein weiteres Gespräch.

  • Frage gezielt nach Zusatzleistungen

    Wenn an deinem Grundgehalt momentan nicht zu rütteln ist, dann erkundige dich ganz gezielt nach Leistungen, die deine finanzielle Lage indirekt verbessern (beispielsweise mit einem Firmenwagen, einer Weiterbildung oder neuer Büroausstattung für dein Arbeitszimmer im Homeoffice). Wie wir bereits erwähnt haben, kannst du mit den richtigen Zusatzleistungen Geld sparen und profitierst dadurch fast so gut wie durch eine Gehaltserhöhung.

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