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Stundentin steht an ihrem ersten Unitag auf dem Campus

Studieren
ohne Abitur

Voraussetzungen für ein Studium ohne Abi

Ob es um den nächsten Karriereschritt oder einen Richtungswechsel geht - für ein Studium ist es nie zu spät! Auch wenn du kein Abi in der Tasche hast, gibt es verschiedene Optionen. Voraussetzung für ein Studium ohne Abi ist grundsätzlich eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung. Die Art und der Umfang der beruflichen Qualifikation spielen dabei eine wichtige Rolle. So erhältst du unter Umständen die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.

Solltest du also genau an diesem Punkt sein, kannst du dir überlegen, was und wie du studieren möchtest. Ein klassisches Vollzeitstudium oder doch ein flexibles Fernstudium? In unserem Ratgeberartikel erklären wir dir alle Studienformen im Detail.

Gut zu wissen: Bildung ist in Deutschland Ländersache. Deshalb sind die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur nicht einheitlich geregelt. Das heißt, in Bayern können ganz andere Voraussetzungen gelten als beispielsweise in Brandenburg. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du dich im Vorfeld genau über die jeweiligen Anforderungen an den unterschiedlichen Hochschulen informierst, damit du einen Vergleich hast.

Studieren mit Meistertitel oder gleichwertigem Abschluss

Wenn du bereits über einen Meistertitel oder einen gleichwertigen Abschuss verfügst, kannst du dich häufig sofort für jeden Studiengang bewerben. In vielen Bundesländern – wie etwa in Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hamburg – kannst du dich nach Vorlage deines Meisterbriefs unkompliziert bewerben, ohne weitere Auflagen erfüllen zu müssen. In anderen Bundesländern, wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen, ist der Weg ins Studium zwar grundsätzlich ebenfalls offen. Jedoch verlangen viele Hochschulen dort ein verpflichtendes Beratungsgespräch.

Gleichwertige Qualifikationen sind beispielsweise:

  • Fachwirt*in
  • Techniker*in
  • Fachkaufmann bzw. Fachkauffrau
  • Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in
  • Geprüfte*r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin

Gut zu wissen: Der Meistertitel befindet sich im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) auf der gleichen Niveaustufe wie der Bachelorabschluss, nämlich auf Niveaustufe 6. In der Datenbank der DQR kannst du nachsehen, ob deine Qualifikation der Niveaustufe 6 entspricht. Die Qualifikationen sind gleichwertig, aber nicht gleichartig. Mit dieser Anerkennung wirst du für ein grundständiges Studium befähigt.

Studieren mit Ausbildung und Berufserfahrung

Mit einem Abschluss auf DQR-Niveau 4, also beispielsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung, kannst du in der Regel nicht direkt ein Studium aufnehmen. Dieser Abschluss allein gilt noch nicht als Hochschulzugangsberechtigung. Er zeigt zwar, dass du eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hast (z. B. als Gesellin oder Geselle), aber fürs Studium reicht das ohne Weiteres nicht aus. Wenn du aber mehrjährige Berufserfahrung mitbringst, sieht es schon anders aus. Dann hast du zwei Möglichkeiten:

  • Fachverwandtes Studium: Mit deiner abgeschlossenen und anerkannten Berufsausbildung sowie mindestens dreijährigen Berufserfahrung erhältst du die fachgebundene Zugangsberechtigung und kannst einen fachverwandten Studiengang studieren. Hier können sich bei der Anerkennung die Feinheiten wie Dauer der Ausbildung und Berufserfahrung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
  • Fachfremdes Studium mit Eignungsprüfung und/oder Probestudium: Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen kannst, aber einen fachfremden Studiengang studieren möchtest, hast du prinzipiell die Möglichkeit dazu. Allerdings musst du in den meisten Bundesländern eine Eignungsprüfung ablegen, bevor du zum Studium zugelassen wirst. Informiere dich am besten vorab an der Hochschule deiner Wahl, was genau gefordert wird.
  • Manche Bundesländer und Hochschulen bieten ein Probestudium an. Beim Probestudium studierst du regulär mit allen anderen mit, musst aber innerhalb von beispielsweise zwei Semestern bestimmte Prüfungen ablegen, um nachzuweisen, dass du im Studium mitkommst und geeignet bist für den Studiengang. Wenn du dich dann für das Studium entscheidest, werden deine Credit Points für das Studium angerechnet. Je nach Bundesland können weitere Regelungen hinzukommen: Das Probestudium ist eventuell nur in einem nicht-zulassungsbeschränkten Studiengang und in Kombination mit einem Beratungsgespräch möglich. Auch hier gilt: schau dir die Anforderungen für deinen Wunschstudiengang genau an und vergleiche auch die Hochschulen!

Begabtenprüfung

In fast allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, an einer Begabtenprüfung teilzunehmen, die es dir bei Bestehen ermöglicht, dich für ein Studium zu bewerben. Um an der Begabtenprüfung teilnehmen zu können, gibt es einige Voraussetzungen:

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein,
  • deine berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mitbringen,
  • oder im Fall einer Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz insgesamt mindestens sieben Jahre berufstätig gewesen sein. (Diese spezifischen Voraussetzungen sind der nordrhein-westfälischen Regelung entnommen, bestimmte ähnliche oder gleiche Voraussetzungen kannst du aber in allen teilnehmenden Bundesländern erwarten.)

Wenn du die Begabtenprüfung bestanden hast, kannst du dich normalerweise für jeden Studiengang bewerben und bist nicht an irgendwelche bestimmen Fächer gebunden. Aber: Nicht jedes Bundesland bietet diese Möglichkeit der Begabtenprüfung, informiere dich also vorher, ob dein Bundesland dabei ist. Du kannst die Prüfung nur da ablegen, wo du mit deinem ersten Wohnsitz gemeldet bist.

Die Prüfung wird einmal im Jahr von den Regierungspräsidien durchgeführt und du musst dich im Vorfeld dafür bewerben. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Manche Bundesländer bieten Vorbereitungskurse oder Beispielaufgaben zur Begabtenprüfung an.

Alternative: Zweiter Bildungsweg

Natürlich kannst du das Abitur oder Fachabi auch auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg nachholen und dich dann ganz “klassisch” für ein Studium bewerben. An Abendgymnasien oder ähnlichen Einrichtungen kannst du das für dich passende Unterrichtsmodell wählen.

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