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Weiterbildung Fitnessfachwirt*in (IHK)

Allgemeines zur Weiterbildung als Fitnessfachwirt*in (IHK)

Eine Studie der Universität Mainz ergab, dass jede*r zweite Deutsche regelmäßig sportlich tätig ist – viele davon in Fitnessclubs oder medizinisch-sportlichen Einrichtungen. Diese benötigen dementsprechend qualifiziertes Personal, das sich nicht nur mit den sportlichen Aspekten des Berufs auskennt, sondern auch betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kompetenzen mitbringt.

Eine Qualifikation zum*zur Fitnessfachwirt*in (IHK) ist eine Möglichkeit fundiertes physiologisches Wissen mit Marketing- und Managementkompetenzen zu verbinden. Ziel ist es dabei, die Absolvent*innen auf eine leitende Funktion in Fitnesseinrichtungen wie Studios, Hotels und Rehabilitationszentren vorzubereiten. Die Fortbildung besteht grundsätzlich aus einem vorbereitendem Lehrgang und einer darauf folgenden Prüfung, die direkt vor der Industrie- und Handelskammer absolviert wird.

Weiterbildung Fitnessfachwirt: Verlauf & Inhalte

Fitnessfachwirt*innen arbeiten sowohl in beratender und anleitender Funktion im direkten Kund*innenkontakt, aber auch „hinter den Kulissen“ im Office-Management und Marketing. Die Weiterbildung besteht deswegen aus zwei übergeordneten thematischen Bereichen: den betriebswirtschaftlich-kaufmännischen und den medizinisch-sportwissenschaftlichen Inhalten. Entsprechende Module sind zum Beispiel:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Qualitätsmanagement
  • Fitnessmarketing
  • Anatomie
  • Physiologie
  • Personalmanagement 
  • Controlling
  • Servicemanagement
  • Gerätehandling
  • Ernährungsanalyse
  • Marktanalyse
  • Projektmanagement

Im praktischen Teil der Weiterbildung geht es vor allem darum, die theoretisch erlernten sportwissenschaftlichen Inhalte in der Praxis anzuwenden und Erfahrung im Umgang mit den verschiedenen Geräten zum Kraft- und Ausdauertraining zu gewinnen. 

Voraussetzungen

Im Falle einer IHK-geprüften Weiterbildung müssen die Bewerber zwei unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies sind zum einen die Kriterien des Bildungsanbieters, bei welchem der Vorbereitungslehrgang (z.B. als Fernstudium) absolviert wird, zum anderen die Qualifikationen, welche die Industrie- und Handelskammer für die Zulassung zur Prüfung voraussetzt. Um an der IHK-Prüfung teilzunehmen, muss man übrigens nicht zwingend an einem Lehrgang teilnehmen. Da diese aber als sehr anspruchsvoll gilt, empfiehlt sich die Teilnahme an einem professionellen Vorbereitungskurs aber auf jeden Fall.

Voraussetzungen für Vorbereitungslehrgang (Fernstudium/ Präsenz)

Je nachdem, für welche Akademie oder welches Institut du dich bei der Wahl deines Lehrgangs entscheidest, gibt es in punkto Zulassung einige Variationen. So kann zum Beispiel ein Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, die (Fach)Hochschulreife oder ein gewisses Maß an beruflicher Erfahrung verlangt werden.

Aufgrund der großen Unterschiede macht es Sinn, sich am besten bei der jeweiligen Hochschule selbst nach den entsprechenden Zulassungskriterien zu erkundigen.

Voraussetzungen der IHK

Während die Studienvoraussetzungen also bei den jeweiligen Lehrgangs-Anbietern recht uneinheitlich sind, gelten bei den Industrie- und Handelskammern bundesweit einheitliche Regelungen. Um zur Prüfung zum*zur Fitnessfachwirt*in zugelassen zu werden, verlangt die IHK einen Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene, kaufmännische Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Alternativ berechtigt auch ein Hochschulabschluss als Sportlehrer*in inkl. einer zweijährigen Berufserfahrung und eine entsprechende berufliche Praxis zur Teilnahmen an der Prüfung.

Doch auch ohne kaufmännische und sportwissenschaftliche Vorbildung hat man die Möglichkeit, die Prüfung als Fitnessfachwirt*in abzulegen, wenn man alternativ einer der folgenden Qualifikationen vorweisen kann:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden Bereich und eine entsprechende, dreijährige Berufserfahrung
  • Eine Ausbildung als staatlich geprüfte*r Physiotherapeut*in, staatlich geprüfte*r Masseur*in oder staatlich geprüfte*r Gymnastiklehrer*in sowie eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufspraxis 
  • Eine vergleichbare Qualifikation

Dauer und Verlauf

Um den Titel „Fitnessfachwirt*in IHK“ führen zu dürfen, müssen die Studierenden ein in der Regel zweistufiges Verfahren durchlaufen. Der erste Schritt ist dabei das Absolvieren eines entsprechenden Lehrgangs, welcher von unterschiedlichen Instituten und Akademien angeboten wird. Der zweite Schritt ist die öffentlich-rechtliche Prüfung, welche vor der jeweiligen Industrie- und Handelskammer selbst abgelegt wird.

Die Dauer des Lehrgangs kann sich dabei von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, beträgt in der Regel aber ca. 18 Monate und wird als Fernstudium durchgeführt, in welchem sich Phasen des Selbststudiums mit einer festgelegten Anzahl an Präsenzveranstaltungen abwechseln. In letzteren werden auch die entsprechenden praktischen Trainingsinhalte vermittelt, so dass man nicht nur das für die Prüfung notwendige Wissen erwirbt, sondern auch eine Reihe von Lizenzen wie zum Beispiel die B-Lizenz „Fitnesstraining“, die A-Lizenz „Medizinisches Fitesstraining“ oder die B-Lizenz „Ernährungsberatung“.

Die im Anschluss an das Fitnessfachwirt*in Fernstudium stattfindende IHK-Prüfung gliedert sich in zwei rechtlich selbstständige Teile: Die handlungsübergreifenden Qualifikationen, in welchen vor allem kaufmännische und betriebswirtschaftliche Inhalte abgefragt werden, und die handlungsspezifischen Qualifikationen, in denen die sportwissenschaftlichen Inhalte geprüft werden. Erst nach dem Bestehen beider Prüfungsteile dürfen sich die Absolvent*innen „Fitnessfachwirt*in IHK“ nennen.

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Anerkennung

Bei einem IHK-Abschluss muss man sich keine Gedanken um die Wertigkeit machen, denn er ist staatlich anerkannt und hat auf dem Arbeitsmarkt einen hohen Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad.

Bei den vorbereitenden Lehrgängen, die ja meist als Fitnessfachwirt*in Fernstudium angeboten werden, sollte man vor allem auf die ZFU-Zulassung achten! Die Zentralstelle für Fernunterricht achtet auf die Qualitätssicherung.

Tipps der Stiftung Warentest zur Anbieterwahl:

  • Informieren Sie sich vor Beginn über die Inhalte der Prüfung und vergleichen Sie die Kursinhalte des Anbieters. Bei Differenzen sollten Sie beim Anbieter nachfragen, ob das in den Unterlagen nicht erwähnte Thema auch tatsächlich behandelt wird.
  • Ein Praktikum ist nicht bei allen Anbietern Pflicht. Praxis müssen Sie jedoch in der Prüfung nachweisen. Überlegen Sie, ob Sie das notwendige praktische Wissen mitbringen oder wie Sie es während der Fortbildung erwerben wollen.
  • Achten Sie vor der Anmeldung auf den korrekten Titel der Fortbildung. Aufgrund der Überlegung, die Abschlüsse Sport- und Fitnessfachwirt*in zusammenzuführen, bieten Anbieter in Einzelfällen bereits Kombinationen wie den Sport- und Fitnessfachwirt*in (IHK) an, den es so noch gar nicht gibt.
  • Schauen Sie sich möglichst vor der Anmeldung die Lehrräume, das Kursmaterial und - soweit vorhanden - das Fitnessstudio an.
  • Erkundigen Sie sich bei früheren Absolvent*innen desselben Anbieters nach den Stärken und Schwächen des Kurses.

Quelle: test.de

Fitnessfachwirt*in (IHK): Berufsbild und Gehalt

Die Fitness- und Gesundheitsbranche ist ein wachsender Wirtschaftszweig, auf dem Bedarf nach qualifiziertem Fachpersonal besteht. Da ein IHK-Abschluss auf dem Arbeitsmarkt eine ähnliche Wertigkeit und Bekanntheitsgrad wie ein Meister hat, stehen die beruflichen Chancen für Absolvent*innen gut.

Fitnessfachwirt*innen findet man in Sporteinrichtungen vor allem in zwei Bereichen: Zum einen auf der Trainingsfläche, wo sie für die Betreuung und Anleitung der Kund*innen zuständig sind, zum anderen im Büro, wo sie Arbeitsabläufe koordinieren, Kosten kalkulieren und Strategien für Kundenbindung und Marketing entwickeln. Sie sind aber auch fürs Personalwesen, Marketing und Werbung, Aus- und Weiterbildung sowie diverse Aspekte des Managements und der Unternehmensführung zuständig. Mit etwas Berufserfahrung haben sie dementsprechend auch gute Chancen, zum*r Leiter*in eines Fitnessclubs oder einer ähnlichen Einrichtung zu werden.

Gehalt

Eine gute Weiterbildung ist durch die anfallenden Kosten zwar eine Investition, aber eine lohnende, da sie so gut wie immer auch zu einem höheren Einkommen führt. Das gilt besonders für öffentlich-rechtliche Abschlüsse wie z.B. denen der IHK.

Dennoch ist es schwierig, konkrete Aussagen zum Gehalt eines*r Fitnessfachwirts*in zu machen; zu viele Faktoren spielen hier eine Rolle. So wird eine Anstellung im öffentlichen Dienst mit 3.000 bis 3.700 Euro im Monat eher gut bezahlt, während das Gehalt eines*r Fitnessstudioleiters*in stark von der Größe oder dem Prestige der Einrichtung abhängt. Die Einkommensspanne liegt hier eher im Bereich 1.700 bis 3.000 Euro monatlich.

Beispiele zum Fitnessfachwirt*in Gehalt

Beruf/ Berufsleben Geschlecht Alter Arbeitszeit/ Woche Bruttogehalt/ Monat
Physiotherapie weiblich 40 40 Std. 3.270 €
Teilzeit angestellt, Teilzeit Freelancer*in/ Personal Trainer*in männlich 34 42 Std. 2.900 €
Fachwirt Gesundheitswesen männlich 37 40 Std. 3.740 €
Weiterbildung Fitnessfachwirt*in, mittleres Studio weiblich 31 42 Std. 1.842 €
Fitnesstrainer*in und Fitnessfachwirt*in 45 Std. 27 45 Std. 3.000 €

(Quelle: gehalt.de, eigene Recherchen)

Natürlich haben auch die erworbenen Lizenzen und die Berufserfahrung einen entscheidenden Einfluss auf das Gehalt. So verdienen Inhaber*innen einer A-Lizenz meist mehr als die einer B-Lizenz des gleichen Fachbereichs. Auch Faktoren wie die Region oder die Größe der Stadt, in der man arbeitet, können sich auf den Lohn auswirken.

Wer bietet eine Fitnessfachwirt Weiterbildung an?

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